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Zu Servern und SourceExchange
- Erstens wechselt man mit jeder providerseitigen Zwangstrennung auf einen anderen Server, behält dabei aber die bekannten Clients von vorher, die dann einfach nur neu angefragt werden, um die eigene neue IP mitzuteilen.
- Zweitens erhält man durch das KAD-Netzwerk viele Quellen, die auch auf einem anderen bzw. gar keinem Server sind.
- Drittens erhalte ich durch den Quellenaustausch mit anderen Clients auch Informationen über Clients die auf einem anderen oder gar keinem Server sind.
- Viertens werde ich durch obige drei Möglichkeiten auch selber von solchen Clients angesprochen (Passive Quellenfindung).
Da das eDonkey-Netz recht langsam, bezogen auf die Downloadgeschwindigkeiten, ist, bleiben Eselrechner meist ziemlich lang am Stück an. Und das ist wiederum ein Garant dafür, dass weder Quellen "absterben" noch die Information über die Quellen (IP/Port).Die Problematik mit Serverinseln bzw. Subnetzwerken existiert also höchstens bei Dateien mit sehr wenig Quellen.
Ein Szenario zur Verdeutlichung: Angenommen, ein Client A bietet eine Datei an und ist nur zum KAD-Netz verbunden. Der Client B, der die Datei runterladen will, ist nur zu Server X verbunden. Die beiden werden sich nicht finden. Kommt aber ein dritter Client C ins Spiel und findet die ursprüngliche Quelle A (egal ob über Server oder KAD), wird er die IP von Client A früher oder später per Quellenaustausch an Client B weitergeben. Oder er lädt selber Teile der Datei herunter und gibt diese weiter.
Dass die MI nicht alle Dateien heruntergeladen hat, liegt auf der Hand. Wie gehabt haben sie stichprobenartig einige wenige Dateien heruntergeladen und wenn diese Dateien dann tatsächlich urheberrechtlich bedenklichen Inhalt hatten, kam's zur Klage.
Es ist anzunehmen, dass die Musikindustrie über einen ganzen Stab an Anwalten verfügt, der sich mit diese Aktion im Vorfeld genauestens auseinandergesetzt hat. Dass man da mit so offensichtlichen "Lücken" durchkommen soll, ist illusorisch.
Tatsächlich ist es natürlich grundsätzlich "möglich", dass man gerade die 2 von 8000 Dateien um die es sich dreht, zufällig (!) um persönliche, absichtlich falsch benannte Familien-Mitschnitte handelt - Aber das ist weder glaubhaft noch wahrscheinlich.
"Im Zweifel für den Angeklagten" heisst es. Aber gibt es bei so einem dermaßen an den Haaren herbeigezogenen Rechtfertigungsversuch tatsächlich "begründete Zweifel"? Warum sollte es?
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass irgend ein Richter auf so etwas hereinfällt. Denn die werten Damen und Herren werden tagtäglich mit dutzenden grottenschlechter Alibis konfrontiert, ohne dass dem sonderlich Gehör geschenkt werden würde.
Ich möchte wirrrrklich gerne sehen, wie irgendjemand auf Freispruch plädiert und tatsächlich mit einer so hanebüchenen Erklärung antritt. Lol!
Ich bin kein
Da die Summe des Schadens, den ein heruntergeladenes Musikstück bewirkt, auf 10.000 Dollar von der MI beziffert wird, denke ich aber sowieso, dass die meisten Betroffenen sich auf einen Vergleich einlassen werden, ob der astronomischen Summen.